EU Streitbeilegung

Hinweispflichten Online-Streitbeilegung

Aufgrund einer EU-Verordnung (Verordnung (EU) 524/2013) sind Online-Händler ab dem 09.01.2016 verpflichtet, auf ihrer Webseite einen Link zur Online- Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission sowie die eigene E-Mail- Adresse vorzuhalten.

Der Link lautet: http://ec.europa.eu/odr

Die Online-Streitbeilegungsplattform soll eine interaktive Webseite und zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Onlinegeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Die Beteiligten sollen die Möglichkeit haben, durch Ausfüllen eines in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbaren Online-Formulars Beschwerde einzureichen. Diese Beschwerde soll dann an die zuständigen Stellen für alternative Streitbeilegung weitergeleitet werden. Weiterhin soll die Plattform allgemeine Informationen über die außergerichtliche Streitbeilegung enthalten. Nach der Verordnung soll die Plattform das Vertrauen der Unternehmer und Verbraucher in den Binnenmarkt stärken sowie den Beteiligten eine einfache und kostengünstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung an die Hand geben, insbesondere wenn es um grenzüberschreitende Onlinegeschäfte geht. Dies resultiert daraus, dass immer mehr Verbraucher und Unternehmer den Onlinevertriebsweg nutzen und oftmals wegen Hindernissen grenzüberschreitende Streitigkeiten ungeklärt bleiben.